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Unter
einem Grundstück versteht man in der einen äußerlich erkennbar
abgegrenzten Teil der Erdoberfläche.
Der juristische Begriff
weicht hiervon ab: Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern
vorausgesetzt. Sein Gehalt ergibt sich aus der
Grundbuchordnung: Grundstück bezeichnet danach im deutschen
Sachenrecht einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der
im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer
eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen
Grundbuchblatt verzeichnet ist. Es kann als Personalfolium oder als
Realfolium aufgestellt sein.
Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren, in einem unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang stehenden
Flurstücken bestehen. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein.
Ein Grundstück, das gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit
Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird als
Baugrundstück bezeichnet.
Mehrere Grundstücke im Rechtssinne können im Grundbuch durch Erklärung des
Eigentümers zu einem Grundstück vereinigt werden. Auch ist möglich,
ein Nebengrundstück (etwa nur mit der Garage
bebaut) einem Hauptgrundstück (beispielsweise bebaut mit dem Haus) als
Bestandteil im Grundbuch zuzuschreiben. Letztlich ist es auch möglich,
von einem bestehenden Grundstück nach Vermessung und Erfassung im
Kataster eine Teilfläche abzuschreiben und ein neues, eigenes
Grundstück in das Grundbuch einzutragen.
Zum Grundstück gehören nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen als wesentliche
Bestandteile (§§ 93-94
BGB) insbesondere die fest mit dem Grund und Boden verbundenen
Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie der
Aufwuchs. Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude
und bauliche Anlagen bilden also eine sachliche und rechtliche Einheit,
so dass diese grundsätzlich (Ausnahmen:
Wohnungseigentum,
Erbbaurecht) keinen unterschiedlichen
Eigentümer haben können.
Als Grenzmarkierung (auch
Vermarkung zwischen
landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über
Jahrhunderte und partiell noch heute
Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per
Hand von den Feldern geräumt werden und wurden – bisweilen über
Generationen hinweg – platzsparend an den Rändern von
Äckern zu
Haufen aufgetürmt.
Der Wert eines Grundstückes hängt
wesentlich von seiner Lage ab: Eine zentrale Lage mit einer guten
Infrastruktur führt zu einem hohen Wert. Die Höhe des
Quadratmeterpreises für ein Baugrundstück ist zudem vom Zuschnitt des
Grundstücks abhängig. Grundstücke mit übergroßer Tiefe haben oft einen
geringeren Wert. Als Grundstückstiefe wird dabei die, ausgehend von der
Straße, rückwärtige Länge eines Grundstücks bezeichnet.
Quelle:
www.wikipedia.de |
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